GSB 7.1 Standardlösung

Ausgangsmaterialregister über forstliches Vermehrungsgut

Register-ID: 1851974

Allgemeines

Beschreibung

Es handelt sich um ein Register, in das zugelassenes Ausgangsmaterial eingetragen wird, das zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut dient und in den Verkehr gebracht werden soll.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Aufgestellte Leitsätze in der Präambel der Richtlinie (EU) 1999/105 des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut legen nahe, die Waldbewirtschaftung nachhaltig zu gestalten. Biologische und genetische Vielfalt, Regeneration und Aufforstung sollen angestrebt werden, indem forstliches Vermehrungsgut lokaler Herkunft, das den Standortbedingungen genetisch angepasst ist, verwendet wird.
Das Register dient der Übersicht über die Verfügbarkeit von Zulassungseinheiten von Ausgangsmaterial der wichtigen forstlichen Baumarten in den jeweiligen Herkunftsgebieten.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 6 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ZulassungseinheitenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851330

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Eine Zulassungseinheit kann eine Saatgutquelle, ein Erntebestand, eine Samenplantage, mehrere Bäume als Familieneltern, ein Klon oder eine Klonmischung sein.

Merkmale

Qualität

Die Länder sind verpflichtet, Angaben und Änderungsmeldungen zur Führung des Verzeichnisses über zugelassenes Ausgangsmaterial für forstliches Vermehrungsgut anzugeben.

Periodizität und Aktualität

Das Register wird jährlich mit Stand 30. Juni aktualisiert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erstellt eine bundesweite Übersicht über zugelassenes Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll.
Die technische Registerführung erfolgt ebenfalls durch die BLE.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Zusammenfassung der Zusammenstellung der BLE ist für jeden öffentlich zugänglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Registereintragungen und Änderungen werden der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch die Länder mitgeteilt.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich. Teile des Datenbestandes werden in aggregierter Form online bereitgestellt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Datenhaltung erfolgt in der Datenbank FGRDEU2. Die Daten werden von den Bundesländern in Form einer standardisierten Vorlage geliefert und nach FGRDEU2 über eine Importschnittstelle eingefügt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 23.05.2022