GSB 7.1 Standardlösung

Anschriftenregister

Register-ID: 1851956

Allgemeines

Beschreibung

Das Statistische Bundesamt führt ein Anschriftenregister, das zu jeder Anschrift die Postleitzahl, die Gemeindebezeichnung, die Straßenbezeichnung mit Hausnummer, die Geokoordinate sowie eine Ordnungsnummer enthält. Darüber hinaus dürfen im Anschriftenregister die folgenden Merkmale geführt werden: Wohnraumeigenschaft, Anzahl der Personen an der Anschrift, Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen sowie die Arten von an der Anschrift vorhandenen Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Gesundheits- oder Verwaltungseinrichtungen. Das Anschriftenregister wird zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bundes- und Landesstatistiken genutzt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Anschriftenregister dient der Vorbereitung und Erstellung von amtlichen Bundes- und Landesstatistiken. Die Vorteile des Anschriftenregisters für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind im Einzelnen:

  • die Bereitstellung von Anschriften in hoher Qualität, z. B. für Stichprobenziehungen,
  • die zentrale Pflege und somit Entlastung der einzelnen Statistiken von dieser Aufgabe,
  • die Historisierung des Anschriftenbestandes, d. h. Dokumentation von Änderungen der Anschriften und des Gebietsstandes, z. B. für die Umrechnung statistischer Ergebnisse auf neue Gebietsstände,
  • die Bereitstellung von ergänzenden Anschriften-Merkmalen, z. B. geographischer Koordinate, Wohnraumeigenschaft sowie
  • die Bereitstellung von räumlichen Gliederungen, z. B. Wahlkreise, Kreistypen, kleinräumige Gliederung, geographische Gitterzellen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die technische Weiterentwicklung des Anschriftenregisters erfolgt im Rahmen der Vorbereitung zur Durchführung des Registerzensus.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie übermittelt dem Statistischen Bundesamt ab dem 01. November 2022 jährlich zum 01. November den jeweils aktuellen Datenbestand "Georeferenzierte Adressdaten".
Das Anschriftenregister soll mit seinen Funktionalitäten neben dem Registerzensus auch für andere Bundes- und Landesstatistiken zur Verfügung stehen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 13 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz (BStatG)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

AnschriftenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851594

Merkmale

Qualität

Das Anschriftenregister sammelt neben den Anschriften der amtlichen Vermessung im Rahmen der Nutzung für die ergänzenden Bevölkerungsstatistiken auch alle Anschriften, an denen die für die ergänzende Bevölkerungsstatistik relevanten Personen gemeldet sind. Daher ist davon auszugehen, dass in Bezug auf die Wohnbevölkerung weitestgehend alle relevanten Anschriften durch das Anschriftenregister erfasst werden. (Ausschließlich) gewerblich oder öffentlich genutzte Anschriften werden im größeren Umfang nur von der amtlichen Vermessung an das Anschriftenregister herangetragen, sodass Betrachtungen der Qualität der Vermessungsdaten in Bezug auf diese Anschriften auch für das Anschriftenregister gelten.
Die einzelnen Einträge bestehen mindestens aus einer Anschrift mit Gemeinde-, Straßen- und Hausnummernangabe. Weitere Informationen werden ggf. erst im Zeitverlauf ergänzt. Zu vielen Themengebieten erfolgen die dafür notwendigen Datenlieferungen einmal im Jahr mit anschließenden manuellen Nacharbeiten über mehrere Wochen.

Periodizität und Aktualität

Das Anschriftenregister erhält aus den verschiedenen Datenquellen in der Regel einmal im Jahr eine Aktualisierung. Der Zeitpunkt im Jahr ist individuell je Datenquelle. Die Daten des Anschriftenregisters werden in der Regel mehrere Jahre gehalten, meist bis die Anschriften in der amtlichen Statistik sicher nicht mehr verwendet werden. Für einzelne Datenthemen macht die gesetzliche Grundlage des Anschriftenregisters feste zeitliche Löschvorgaben, die ggf. bereits vorher greifen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Anschriftenregister wird beim Statistischen Bundesamt geführt. Die statistischen Ämter der Länder wirken bei der Pflege des Registers mit.
Die technische Infrastruktur wird im Auftrag des Statistischen Bundesamts vom ITZBund bereitgestellt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Register ist nicht öffentlich und unterliegt den Vorgaben zur Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die statistischen Ämter der Länder wirken bei der Pflege des Anschriftenregisters mit und dürfen es nutzen, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem BStatG oder einem sonstigen Bundes- oder Landesgesetz erforderlich ist.
Der Anschriftenbestand des Steuerungsregisters nach § 4 ZensVorbG 2022 kann genutzt werden, um das dauerhafte Anschriftenregister zu aktualisieren.
Das Produkt "Georeferenzierte Adressdaten" (GA-Daten) des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie kann für die Ergänzung und Aktualisierung des Anschriftenregisters genutzt werden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Anschriftenregister und seine Schnittstellen werden grundlegend technisch überarbeitet. Die abschließende Entscheidung über die Software-Plattform steht noch aus.

Technische Standards

Technisch wird das Anschriftenregister derzeit als Datensatz für ein kommerzielles Softwarepaket geführt. Nach der grundlegenden technischen Überarbeitung wird das Anschriftenregister den Standard DIN SPEC 91379 einhalten.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Technisch wird das Anschriftenregister derzeit als Datensatz für ein kommerzielles Softwarepaket geführt. Perspektivisch wird es eine Webanwendung für die Nutzung in der amtlichen Statistik geben.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 31.03.2022