GSB 7.1 Standardlösung

Aktennachweissystem für Zollzwecke (FIDE)

Register-ID: 1851948

Allgemeines

Beschreibung

Das Aktennachweissystem für Zollzwecke (FIDE) ist ein Verzeichnis von natürlichen und juristischen Personen, die im Verdacht stehen, Handlungen, die der Zoll- oder Agrarregelung zuwiderlaufen, begangen zu haben oder die für solche Handlungen verurteilt wurden.
FIDE ist in FIDE EU (Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und der Kommission) und in FIDE MS (Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander) aufgeteilt.

FIDE EU verweist auf Aktenzeichen laufender und abgeschlossener behördlicher und/oder strafrechtlicher Ermittlungen zu Vorgängen, die Zoll- und Agrarvorschriften der EU (mit Bezug zu einem Warenverkehr über die Zollgrenzen der EU) zuwiderlaufen. FIDE MS verweist auf Aktenzeichen von laufenden und abgeschlossenen Ermittlungen von Straftaten aus dem Bereich nationaler Verbote/Beschränkungen und Geldwäsche (wobei die Vortaten dieser Geldwäschestraftaten aus dem Bereich des illegalen internationalen Drogenhandels oder Straftaten aus dem Anwendungsbereich des Neapel-II-Übereinkommens sein müssen).

FIDE wird durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) betrieben und fungiert als zentrale Ablage für Verweise von Personen bzw. Unternehmen, die Gegenstand laufender oder abgeschlossener Ermittlungen sind, wobei keine Details über die Ermittlungen selbst offengelegt werden.

FIDE ist Teil des Zollinformationssystems (ZIS).

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Zweck von FIDE ist es, den zuständigen Behörden der Zollfahndung, welche Ermittlungen über eine oder mehrere Personen oder Unternehmen aufnehmen oder durchführen zu ermöglichen, die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten ausfindig zu machen, die mit Ermittlungen über diese Personen oder Unternehmen befasst sind oder waren. So können ggf. weitergehende Auskünfte ersucht werden, die unter Umständen Einfluss auf die andernorts geplante Vorgehensweise haben.

Ziel ist es, diejenigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die gegen dieselbe Person/Unternehmen ermitteln oder ermittelt haben, miteinander in Kontakt zu bringen, damit diese im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe ihre laufenden Ermittlungen koordinieren oder Informationen über abgeschlossene und laufende Ermittlungen austauschen können. Damit haben Mitgliedstaaten erstmals die Möglichkeit, über die in FIDE gespeicherten Aktenzeichen ihre Ermittlungen EU-weit systematisch zu koordinieren und unabgestimmte Ermittlungen in derselben Sache zu vermeiden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

FIDE ist im Zuge der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung und des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich entstanden.

FIDE ist aus dem Gedanken entstanden, eine systematische Koordinierung von Ermittlungen für die zuständigen Stellen der EU-Mitgliedstatten zu ermöglichen. Straftäter konnten zuvor von der fehlenden Koordinierung profitieren, indem sie ihre Handlungen in die Mitgliedstaaten verlegten, in denen sie noch nicht aufgefallen sind.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 515/97
ZIS-Ausführungsgesetz (ZISAG)
Beschluss (EU) 2009/917/JI
FIDE-Verzeichnis-Verordnung (FIDEVerzV)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850976

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Personen, die Gegenstand einer Ermittlungsakte der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats sind oder waren, die nach Maßgabe des einzelstaatlichen Rechts des betroffenen Mitgliedstaats im Verdacht stehen, eine schwere Zuwiderhandlung gegen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu begehen, begangen zu haben oder an der Begehung einer solchen Zuwiderhandlung beteiligt zu sein oder gewesen zu sein, bei denen eine solche Zuwiderhandlung festgestellt worden ist oder denen wegen einer solchen Zuwiderhandlung eine Verwaltungs- oder gerichtliche Strafe auferlegt wurde.

Merkmale
UnternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850978

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Unternehmen, die Gegenstand einer Ermittlungsakte der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats sind oder waren, die nach Maßgabe des einzelstaatlichen Rechts des betroffenen Mitgliedstaats im Verdacht stehen, eine schwere Zuwiderhandlung gegen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu begehen, begangen zu haben oder an der Begehung einer solchen Zuwiderhandlung beteiligt zu sein oder gewesen zu sein, bei denen eine solche Zuwiderhandlung festgestellt worden ist oder denen wegen einer solchen Zuwiderhandlung eine Verwaltungs- oder gerichtliche Strafe auferlegt wurde.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Genaue Angaben zur Vollständigkeit des Datenbestandes sind nicht möglich. Es finden anlassbezogene Qualitätskontrollen der Daten statt. Plausibilitäten sind bei den Pflichtfeldern hinterlegt. Werden die Pflichtfelder nicht oder falsch ausgefüllt erscheint eine Fehlermeldung.

Periodizität und Aktualität

FIDE löscht Daten automatisch an dem Tag, an dem die durch den Mitgliedsstaat rechtlich festgesetzten Speicherfristen überschritten werden.

Die Nutzer sind verpflichtet, die Daten in FIDE unverzüglich zu ändern oder zu aktualisieren, sobald die Daten unzutreffend sind oder anfangs unbekannte Tatsachen nachträglich ermittelt werden konnten. Eine manuelle Löschung der Datensätze ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Während der Ermittlungen sind Daten in FIDE sofort zu löschen, wenn die Ermittlungen voraussichtlich länger als ein Jahr ruhen werden.

Nach Abschluss der Ermittlungen sind Daten in FIDE sofort zu löschen, wenn die ermittelte Straftat nicht von der FIDEVerzV erfasst wird, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wurde, wenn die Ermittlungen keinen Erlass/keine Änderung von Verwaltungsentscheidungen zur Folge haben oder Verwaltungsentscheidungen nicht ergehen sollten/nicht zulässig sind oder bei fehlendem besonderen Interesse auf Gemeinschaftsebene.

Nach einem Urteil, einer Geldstrafe, einer Verwaltungsentscheidung oder einem Bußgeldbescheid sind Daten in FIDE sofort zu löschen, wenn ein Urteil eine nicht von der FIDEVerzV erfasste Straftat betrifft oder bei fehlendem besonderen Interesse auf Gemeinschaftsebene.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Europäische Union

Zuständigkeiten

FIDE wird durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bereitgestellt und technisch betrieben.
Die zuständigen Zollbehörden der Mitgliedsstaaten sind für die Erfassung der Informationen in FIDE zuständig.
Für die Benutzerverwaltung ist das ITZBund zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriffsberechtigt sind die zuständigen Zollbehörden der Mitgliedsstaaten sowie Europol und Eurojust. Nach § 4 ZISAG ist in Deutschland auch das Bundeskriminalamt (BKA) zum Zugriff auf das Aktennachweissystem berechtigt.

Es wird unterschieden zwischen unmittelbarem und mittelbarem Zugriff. Unmittelbar eingabeberechtigt sind das Zollkriminalamt, die Zollfahndungsämter (bei FIDE MS einschließlich der Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift) sowie die Hauptzollämter. Unmittelbar abfrageberechtigt sind das Zollkriminalamt, die Zollfahndungsämter, die Hauptzollämter, alle jeweils mit ihren ausgelagerten Dienststellen. Bei FIDE MS sind zusätzlich das Bundeskriminalamt (im automatisierten Verfahren), Europol und Eurojust unmittelbar abfrageberechtigt. Mittelbar abfrageberechtigt sind alle Dienststellen, die Auskünfte aus FIDE für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, auch/insbesondere Staatsanwaltschaften. Neben dem mittelbaren und unmittelbaren Zugriff gibt es noch verschiedene Arten von Nutzern mit verschiedenem Rechteumfang.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten stammen aus den nationalen Akten der Zollbehörden und werden durch die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten in das Aktennachweissystem eingetragen und den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten hierdurch zur Verfügung gestellt. Es ist nicht zulässig, Daten eines Treffers in nationale Datenbanken wie beispielsweise INZOLL oder INPOL zu übernehmen.

Verwendung der Registerdaten

FIDE dient lediglich dazu, andere Mitgliedstaaten darüber zu informieren, welche zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats, unter welchem Aktenzeichen, in welchem Ermittlungsbereich gegen wen (Person) oder was (Unternehmen) ermittelt oder ermittelt hat.
Im Trefferfall zeigt FIDE nur vorhandene Informationen zu derjenigen Person an, deren Daten mit der Abfrage übereinstimmen. Angaben zu weiteren Beteiligten oder Anstiftern, Gehilfen und Mittätern werden nicht gemacht.

FIDE wird einzig zum o.g. Zweck verwendet, eine Verwendung für die Erstellung von Statistiken oder Berichten findet nicht statt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

FIDE-Daten werden auf zwei von OLAF betriebenen Datenbanken gespeichert. Eine Schnittstelle, die den Datenimport aus nationalen Verfahren ermöglicht (für Deutschland INZOLL) war ursprünglich angedacht, wurde jedoch bisher (noch) nicht realisiert.

Technische Standards

Um einen Mitarbeiter in FIDE als Benutzer aufzunehmen, müssen die technischen und softwaremäßigen Voraussetzungen für den Zugriff auf das Web-Portal (webbasierte Standardanwendung) von AFIS durch das jeweilige Bürokommunikationssystem realisiert sein. Der Zugriff erfolgt via CCN-Gateway aus dem Netz der Bundeszollverwaltung (oder über das Internet für diejenigen, die keine Netzanbindung zum ITZBund unterhalten).
Ein Import von FIDE-Akten ist nur im XML-Format möglich.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

FIDE ist ein Modul/eine Fachanwendung des AFIS-Portals, bereitgestellt durch OLAF. Zugang haben Benutzer, die Zugang zum AFIS-Portal haben und die Berechtigung zugewiesen bekommen haben, FIDE auf diesem Portal aufzurufen. Jeder berechtigte Nutzer hat eine Kennung und ein zugehöriges, nur ihm bekanntes Passwort für das AFIS-Portal und damit für FIDE. Neben FIDE ist ein Zugang auf weitere Module/Fachanwendungen im AFIS-Portal möglich.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 21.07.2021

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