Allgemeines
Beschreibung
Das Aktennachweissystem für Zollzwecke (FIDE) ist ein Verzeichnis von natürlichen und juristischen Personen, die im Verdacht stehen, Handlungen, die der Zoll- oder Agrarregelung zuwiderlaufen, begangen zu haben oder die für solche Handlungen verurteilt wurden.
FIDE ist in FIDE EU (Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und der Kommission) und in FIDE MS (Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander) aufgeteilt.
FIDE EU verweist auf Aktenzeichen laufender und abgeschlossener behördlicher und/oder strafrechtlicher Ermittlungen zu Vorgängen, die Zoll- und Agrarvorschriften der EU (mit Bezug zu einem Warenverkehr über die Zollgrenzen der EU) zuwiderlaufen. FIDE MS verweist auf Aktenzeichen von laufenden und abgeschlossenen Ermittlungen von Straftaten aus dem Bereich nationaler Verbote/Beschränkungen und Geldwäsche (wobei die Vortaten dieser Geldwäschestraftaten aus dem Bereich des illegalen internationalen Drogenhandels oder Straftaten aus dem Anwendungsbereich des Neapel-II-Übereinkommens sein müssen).
FIDE wird durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) betrieben und fungiert als zentrale Ablage für Verweise von Personen bzw. Unternehmen, die Gegenstand laufender oder abgeschlossener Ermittlungen sind, wobei keine Details über die Ermittlungen selbst offengelegt werden.
FIDE ist Teil des Zollinformationssystems (ZIS).
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Zweck von FIDE ist es, den zuständigen Behörden der Zollfahndung, welche Ermittlungen über eine oder mehrere Personen oder Unternehmen aufnehmen oder durchführen zu ermöglichen, die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten ausfindig zu machen, die mit Ermittlungen über diese Personen oder Unternehmen befasst sind oder waren. So können ggf. weitergehende Auskünfte ersucht werden, die unter Umständen Einfluss auf die andernorts geplante Vorgehensweise haben.
Ziel ist es, diejenigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die gegen dieselbe Person/Unternehmen ermitteln oder ermittelt haben, miteinander in Kontakt zu bringen, damit diese im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe ihre laufenden Ermittlungen koordinieren oder Informationen über abgeschlossene und laufende Ermittlungen austauschen können. Damit haben Mitgliedstaaten erstmals die Möglichkeit, über die in FIDE gespeicherten Aktenzeichen ihre Ermittlungen EU-weit systematisch zu koordinieren und unabgestimmte Ermittlungen in derselben Sache zu vermeiden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
FIDE ist im Zuge der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung und des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich entstanden.
FIDE ist aus dem Gedanken entstanden, eine systematische Koordinierung von Ermittlungen für die zuständigen Stellen der EU-Mitgliedstatten zu ermöglichen. Straftäter konnten zuvor von der fehlenden Koordinierung profitieren, indem sie ihre Handlungen in die Mitgliedstaaten verlegten, in denen sie noch nicht aufgefallen sind.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 515/97
ZIS-Ausführungsgesetz (ZISAG)
Beschluss (EU) 2009/917/JI
FIDE-Verzeichnis-Verordnung (FIDEVerzV)
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850976
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Personen, die Gegenstand einer Ermittlungsakte der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats sind oder waren, die nach Maßgabe des einzelstaatlichen Rechts des betroffenen Mitgliedstaats im Verdacht stehen, eine schwere Zuwiderhandlung gegen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu begehen, begangen zu haben oder an der Begehung einer solchen Zuwiderhandlung beteiligt zu sein oder gewesen zu sein, bei denen eine solche Zuwiderhandlung festgestellt worden ist oder denen wegen einer solchen Zuwiderhandlung eine Verwaltungs- oder gerichtliche Strafe auferlegt wurde.
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1841314
Beschreibung
Angabe des Familiennamens. Alternativ Angabe des ehemaligen Namens / des Geburtsnamens.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
1841316
Beschreibung
Angabe des ehemaligen Namens bzw. des Geburtsnamens. Alternativ Angabe des Familiennamens.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1849978
Optionalität
Angabe freiwillig
Aliasname
Merkmals-ID
1841320
Beschreibung
Pseudonym oder fingierter Name der Person.
Optionalität
Angabe freiwillig
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1850026
Optionalität
Angabe freiwillig
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1850024
Optionalität
Angabe freiwillig
Geschlecht
Merkmals-ID
1849790
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bereich der Ermittlungsakte
Merkmals-ID
1841306
Beschreibung
Angabe des von der Ermittlungsakte betroffenen Bereichs. Hierzu zählen im Sinne des § 2 ZIS-Ausführungsgesetzes folgende Straftaten: Straftaten gegen Vorschriften über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, Straftaten gegen Vorschriften über den Verkehr mit Waffen und Kriegswaffen, Straftaten gegen Vorschriften über den Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 17 und 18 Abs. 2 AWG, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Schutz des Menschen, der Umwelt, der Tierwelt und der Pflanzenwelt, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Schutz der menschlichen Gesundheit, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Gewerblichen Rechtsschutz, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Schutz des Kulturgutes nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 KGSG und Straftaten aus dem Bereich der Geldwäsche nach § 261 StGB, sofern die dort in Abs. 1 S. 2 genannten rechtswidrigen Taten von Art. 2 Nr. 1 Buchstabe c des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich erfasst werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Aktenführende Behörde der Ermittlungsakte
Merkmals-ID
1841308
Beschreibung
Bezeichnung der zuständigen Zentralstelle.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt automatisiert nach Eintragung der Dienststellenidentifikation.
Aktenzeichen der Ermittlungsakte
Merkmals-ID
1841310
Beschreibung
Aktenzeichen der nationalen Behörde als Referenz.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anfangsdatum der Ermittlungen
Merkmals-ID
1841322
Beschreibung
Eintragung des Datums durch Eingabe im Format TT/MM/JJJJ.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ermittlungsbereich
Merkmals-ID
1841324
Beschreibung
Angabe des betroffenen Ermittlungsbereichs.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ermittlungsstand
Merkmals-ID
1841326
Beschreibung
Angabe des Ermittlungsstands.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ansprechpartner
Merkmals-ID
1841328
Beschreibung
Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Telefaxnummer des Ansprechpartners.
Optionalität
Angabe freiwillig
UnternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850978
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Unternehmen, die Gegenstand einer Ermittlungsakte der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats sind oder waren, die nach Maßgabe des einzelstaatlichen Rechts des betroffenen Mitgliedstaats im Verdacht stehen, eine schwere Zuwiderhandlung gegen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu begehen, begangen zu haben oder an der Begehung einer solchen Zuwiderhandlung beteiligt zu sein oder gewesen zu sein, bei denen eine solche Zuwiderhandlung festgestellt worden ist oder denen wegen einer solchen Zuwiderhandlung eine Verwaltungs- oder gerichtliche Strafe auferlegt wurde.
Stichwörter
Merkmale
Firmenname
Merkmals-ID
1841304
Beschreibung
Angabe des Firmennamens. Alternativ Angabe des Handelsnamens.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Land
Merkmals-ID
1849876
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1841318
Beschreibung
Angabe der Straße, der Hausnummer, der Postleitzahl und des Ortes.
Optionalität
Angabe freiwillig
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Verbrauchsteuernummer
Merkmals-ID
1841312
Optionalität
Angabe freiwillig
Bereich der Ermittlungsakte
Merkmals-ID
1841306
Beschreibung
Angabe des von der Ermittlungsakte betroffenen Bereichs. Hierzu zählen im Sinne des § 2 ZIS-Ausführungsgesetzes folgende Straftaten: Straftaten gegen Vorschriften über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, Straftaten gegen Vorschriften über den Verkehr mit Waffen und Kriegswaffen, Straftaten gegen Vorschriften über den Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 17 und 18 Abs. 2 AWG, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Schutz des Menschen, der Umwelt, der Tierwelt und der Pflanzenwelt, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Schutz der menschlichen Gesundheit, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Gewerblichen Rechtsschutz, Straftaten gegen Vorschriften über den Warenverkehr zum Schutz des Kulturgutes nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 KGSG und Straftaten aus dem Bereich der Geldwäsche nach § 261 StGB, sofern die dort in Abs. 1 S. 2 genannten rechtswidrigen Taten von Art. 2 Nr. 1 Buchstabe c des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich erfasst werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Aktenführende Behörde der Ermittlungsakte
Merkmals-ID
1841308
Beschreibung
Bezeichnung der zuständigen Zentralstelle.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt automatisiert nach Eintragung der Dienststellenidentifikation.
Aktenzeichen der Ermittlungsakte
Merkmals-ID
1841310
Beschreibung
Aktenzeichen der nationalen Behörde als Referenz.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Handelsname
Merkmals-ID
1841330
Beschreibung
Angabe des Handelsnamens der Firma. Alternativ Angabe des Firmennamens.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Genaue Angaben zur Vollständigkeit des Datenbestandes sind nicht möglich. Es finden anlassbezogene Qualitätskontrollen der Daten statt. Plausibilitäten sind bei den Pflichtfeldern hinterlegt. Werden die Pflichtfelder nicht oder falsch ausgefüllt erscheint eine Fehlermeldung.
Periodizität und Aktualität
FIDE löscht Daten automatisch an dem Tag, an dem die durch den Mitgliedsstaat rechtlich festgesetzten Speicherfristen überschritten werden.
Die Nutzer sind verpflichtet, die Daten in FIDE unverzüglich zu ändern oder zu aktualisieren, sobald die Daten unzutreffend sind oder anfangs unbekannte Tatsachen nachträglich ermittelt werden konnten. Eine manuelle Löschung der Datensätze ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Während der Ermittlungen sind Daten in FIDE sofort zu löschen, wenn die Ermittlungen voraussichtlich länger als ein Jahr ruhen werden.
Nach Abschluss der Ermittlungen sind Daten in FIDE sofort zu löschen, wenn die ermittelte Straftat nicht von der FIDEVerzV erfasst wird, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wurde, wenn die Ermittlungen keinen Erlass/keine Änderung von Verwaltungsentscheidungen zur Folge haben oder Verwaltungsentscheidungen nicht ergehen sollten/nicht zulässig sind oder bei fehlendem besonderen Interesse auf Gemeinschaftsebene.
Nach einem Urteil, einer Geldstrafe, einer Verwaltungsentscheidung oder einem Bußgeldbescheid sind Daten in FIDE sofort zu löschen, wenn ein Urteil eine nicht von der FIDEVerzV erfasste Straftat betrifft oder bei fehlendem besonderen Interesse auf Gemeinschaftsebene.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Europäische Union
Zuständigkeiten
FIDE wird durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bereitgestellt und technisch betrieben.
Die zuständigen Zollbehörden der Mitgliedsstaaten sind für die Erfassung der Informationen in FIDE zuständig.
Für die Benutzerverwaltung ist das ITZBund zuständig.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Zugriffsberechtigt sind die zuständigen Zollbehörden der Mitgliedsstaaten sowie Europol und Eurojust. Nach § 4 ZISAG ist in Deutschland auch das Bundeskriminalamt (BKA) zum Zugriff auf das Aktennachweissystem berechtigt.
Es wird unterschieden zwischen unmittelbarem und mittelbarem Zugriff. Unmittelbar eingabeberechtigt sind das Zollkriminalamt, die Zollfahndungsämter (bei FIDE MS einschließlich der Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift) sowie die Hauptzollämter. Unmittelbar abfrageberechtigt sind das Zollkriminalamt, die Zollfahndungsämter, die Hauptzollämter, alle jeweils mit ihren ausgelagerten Dienststellen. Bei FIDE MS sind zusätzlich das Bundeskriminalamt (im automatisierten Verfahren), Europol und Eurojust unmittelbar abfrageberechtigt. Mittelbar abfrageberechtigt sind alle Dienststellen, die Auskünfte aus FIDE für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, auch/insbesondere Staatsanwaltschaften. Neben dem mittelbaren und unmittelbaren Zugriff gibt es noch verschiedene Arten von Nutzern mit verschiedenem Rechteumfang.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Daten stammen aus den nationalen Akten der Zollbehörden und werden durch die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten in das Aktennachweissystem eingetragen und den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten hierdurch zur Verfügung gestellt. Es ist nicht zulässig, Daten eines Treffers in nationale Datenbanken wie beispielsweise INZOLL oder INPOL zu übernehmen.
Verwendung der Registerdaten
FIDE dient lediglich dazu, andere Mitgliedstaaten darüber zu informieren, welche zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats, unter welchem Aktenzeichen, in welchem Ermittlungsbereich gegen wen (Person) oder was (Unternehmen) ermittelt oder ermittelt hat.
Im Trefferfall zeigt FIDE nur vorhandene Informationen zu derjenigen Person an, deren Daten mit der Abfrage übereinstimmen. Angaben zu weiteren Beteiligten oder Anstiftern, Gehilfen und Mittätern werden nicht gemacht.
FIDE wird einzig zum o.g. Zweck verwendet, eine Verwendung für die Erstellung von Statistiken oder Berichten findet nicht statt.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
FIDE-Daten werden auf zwei von OLAF betriebenen Datenbanken gespeichert. Eine Schnittstelle, die den Datenimport aus nationalen Verfahren ermöglicht (für Deutschland INZOLL) war ursprünglich angedacht, wurde jedoch bisher (noch) nicht realisiert.
Technische Standards
Um einen Mitarbeiter in FIDE als Benutzer aufzunehmen, müssen die technischen und softwaremäßigen Voraussetzungen für den Zugriff auf das Web-Portal (webbasierte Standardanwendung) von AFIS durch das jeweilige Bürokommunikationssystem realisiert sein. Der Zugriff erfolgt via CCN-Gateway aus dem Netz der Bundeszollverwaltung (oder über das Internet für diejenigen, die keine Netzanbindung zum ITZBund unterhalten).
Ein Import von FIDE-Akten ist nur im XML-Format möglich.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
FIDE ist ein Modul/eine Fachanwendung des AFIS-Portals, bereitgestellt durch OLAF. Zugang haben Benutzer, die Zugang zum AFIS-Portal haben und die Berechtigung zugewiesen bekommen haben, FIDE auf diesem Portal aufzurufen. Jeder berechtigte Nutzer hat eine Kennung und ein zugehöriges, nur ihm bekanntes Passwort für das AFIS-Portal und damit für FIDE. Neben FIDE ist ein Zugang auf weitere Module/Fachanwendungen im AFIS-Portal möglich.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 21.07.2021