GSB 7.1 Standardlösung

Agrarorganisationenregister

Register-ID: 1851942

Allgemeines

Beschreibung

Im Agrarorganisationenregister werden alle Agrarorganisationen zentral erfasst.
Agrarorganisationen im Sinne des Agrarmarktstrukturgesetzes (AgragMSG) sind Zusammenschlüsse von Inhabern / Inhaberinnen landwirtschaftlicher Betriebe, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen und staatlich anerkannt worden sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient interessierten Erzeugern / Erzeugerinnen als Recherchequelle in Form einer Datensammlung. So kann recherchiert werden, ob es in der Region bereits eine passende Agrarorganisation gibt, der man sich anschließen kann.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Erzeugnisse zu verbessern, können sich Landwirte / -wirtinnen einer bestimmten Erzeugerorganisation anschließen. Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz wird die staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden sowie deren Freistellung vom Kartellverbot geregelt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 6 Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)
§ 7 Agrarmarktstrukturverordnung (AgrarMSV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

AgrarorganisationenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851312

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Die Agrarorganisationen umfassen Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und die zugehörigen Branchenverbände. Agrarorganisationen sind entweder eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder eine Personenvereinigung des Privatrechts.

Merkmale

Qualität

Der Datenbestand ist als vollständig einzustufen, abhängig vom Aktualisierungszeitpunkt durch die anerkennenden Stellen der Bundesländer. Sofern einzelne Datenfelder nicht befüllt werden, erfolgt eine Rückfrage bei den anerkennenden Stellen. Es erfolgt eine Sichtkontrolle auf Vollständigkeit und fachliche Plausibilität.

Periodizität und Aktualität

Vierteljährlich erfolgt eine Aktualisierung des Datenbestands sowie eine Aufnahme neuer Daten in das Register. Fünf Jahre nach Wegfall oder Ruhen der Anerkennung werden die gespeicherten Daten gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Agrarorganisationenregister wird zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Das Register ist öffentlich einsehbar. Die BLE bietet zum einen eine webbasierte Datenbankrecherche an, über die sich interessierte Nutzerinnen und Nutzer über einzelne Agrarorganisationen informieren können. Zum anderen wird ein vollständiger XML- Datenexport zum Download bereitgestellt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die zuständigen Stellen der Länder übermitteln der BLE vierteljährlich die in das Register einzutragenden Daten in elektronischer Form via Internet.

Die Stellen der Bundesländer sowie der Bund haben Schreibzugriff.

Open Data-Tauglichkeit

Der Datenbestand ist Open Data-tauglich und ist auf GovData als Open Data (Lizenz: Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0) verzeichnet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die BLE bietet eine öffentlich zugängliche Recherchedatenbank an.

Technische Standards

Das Register wird elektronisch geführt und die Eingabe der Daten erfolgt per Maske.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 11.06.2021