Um die angebotenen Leistungen der VIP weiter auszubauen sowie potenzielle Synergieeffekte zu nutzen, stehen wir im Austausch mit weiteren in diesem Themenfeld tätigen Stellen.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat im Juni 2021 das Gutachten Digitale Verwaltung braucht digitaltaugliches Recht – Der modulare Einkommensbegriff veröffentlicht. Darin wird die Einführung bundeseinheitlicher Referenzen in einem Data Dictionary zu einkommensbezogenen Daten oder auch allgemein zu Daten anderer wesentlicher Rechtsbegriffe empfohlen. Die VIP wird dabei als potenzielles Werkzeug des Data Dictionary genannt. Im Austausch mit dem NKR werden Möglichkeiten geprüft, die Abgrenzung von Merkmalen auf der VIP dahingehend weiter zu vertiefen.
Um eine Modernisierung der Register voranzubringen, hat der IT-Planungsrat die Gesamtsteuerung Registermodernisierung eingerichtet, deren Federführung der Bund mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen übernommen haben. Die dazugehörige Vernetzung von Verwaltungsdatenbeständen als Teil der Digitalisierung von Leistungen benötigt eine detaillierte Übersicht über diese. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registermodernisierungsbehörde erstellt für diesen Zweck die sogenannte Registerlandkarte. Zur Entwicklung der Registerlandkarte und zur Weiterentwicklung der VIP kooperieren das Statistische Bundesamt und das BVA beim Aufbau einer gemeinsamen Datenbank. Die Datenbank wird beim BVA auf Grundlage der Daten der VIP aufgebaut. Als assoziiertes Projekt der Registermodernisierung wird die VIP ihre Inhalte in die Registerlandkarte einbringen. Nach ihrer Fertigstellung werden sowohl die VIP als auch die Registerlandkarte die Informationen der gemeinsamen Datenbank nutzen. Die Inhalte der Datenbank werden zukünftig von beiden Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufträge zur Führung der VIP (§ 5a BStatG) und dem Aufbau der Registerlandkarte als Projektmanagement-Tool in der Registermodernisierung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 IDNrG) gemeinsam gepflegt und sukzessive erweitert.