GSB 7.1 Standardlösung

Überblick

Die vom Statistischen Bundesamt geführte Verwaltungs­daten-Informations­plattform (VIP) bietet erstmals einen umfassenden Überblick über in der deutschen Verwaltung geführte Datenbestände.

Erfahren Sie nachfolgend mehr über die Ziele, gesetzlichen Grundlagen und Hintergründe der VIP.

Ziel der VIP ist es, die Transparenz über Verwaltungs­daten­bestände in Deutschland zu verbessern und eine verstärkte Nutzung dieser zu fördern. Die VIP bietet sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Nutzerinnen und Nutzern aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft umfangreiche Informationen darüber, wo in der öffentlichen Verwaltung welche Daten erfasst werden und welchem Zweck dies jeweils dient. Da die VIP keine Echtdaten, sondern ausschließlich Metadaten enthält, ist es an keiner Stelle möglich zu verfolgen, welche konkreten Angaben einer bestimmten Person wo vorliegen. Darüber hinaus bietet die VIP eine Vielzahl an Informationen zu verschiedenen Aspekten der Registerführung einzelner Verwaltungs­daten­bestände und stellt diese schnell auffindbar öffentlich dar. Mit ihrem Angebot leistet die VIP einen wichtigen Beitrag dazu, staatliches Handeln nachvollziehbar und transparent zu gestalten.

Neben der Schaffung von Transparenz über gehaltene Verwaltungs­daten­bestände bietet die VIP verschiedene Möglichkeiten, um eine effizientere Nutzung von Verwaltungs­daten zu fördern.

Die VIP wird im Rahmen der amtlichen Statistik genutzt, um weitere Verwendungs­zwecke von Verwaltungs­daten z. B. im Rahmen der Erstellung einer Bundes­statistik zu prüfen. Hierzu wurde der Prozess der systematischen Eignungs­prüfung erarbeitet. Erhebungen bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sind zum Teil nicht mehr notwendig, wenn stattdessen auf bereits vorliegende Daten zurückgegriffen wird. Die Suchfunktion der VIP ermöglicht es der amtlichen Statistik, potenziell nutzbare Daten­bestände schnell zu identifizieren sowie deren Nutzbarkeit zu bewerten.

Die langfristige Umgestaltung der Register­landschaft Deutschlands im Rahmen der Register­modernisierung stellt ein gewaltiges Unterfangen dar. Die VIP kann hier bereits frühzeitig eine Grundlage für die "Kartierung" der zu vernetzenden Register bieten. Durch eine spezielle Such­funktion ermöglicht es die VIP, Mehrfach­daten­haltung zu identifizieren und dient somit als Ausgangs­punkt für weitere Schritte der Verbesserung der Daten­sparsamkeit sowie der Umsetzung des Once-Only-Prinzips – also der Idee, dass auf die wiederholte Abfrage von persönlichen Informationen durch Behörden verzichtet werden kann, falls diese Informationen schon an anderer Stelle vorliegen.

Eine nachhaltige Modernisierung der Register­landschaft muss den im Gesetzgebungs­prozess beteiligten Akteurinnen und Akteuren die notwendigen Werkzeuge zur Verfügung stellen, um entstehende Daten­bedarfe bereits frühzeitig berücksichtigen zu können. Die VIP bietet eine nutzungsfreundliche Möglichkeit, potenziell geeignete Daten­bestände frühzeitig zu identifizieren und im weiteren Prozess einzubinden.

Gesetzliche Grundlage

Um die inhaltlich möglichst vollständige Befüllung der VIP sowie eine langfristige Qualitäts­sicherung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine Ergänzung des § 5a Bundesstatistikgesetzes (BStatG) vorgenommen. Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, übermitteln zu diesem Zweck dem Statistischen Bundesamt auf Anfrage Angaben über Herkunft, Struktur, Inhalt sowie andere Metadaten über ihre Verwaltungs­daten. Darüber hinaus ist das Statistische Bundesamt von den angesprochenen Stellen über jede Änderung der die Verwaltungs­daten betreffenden Meta­daten zu informieren (z. B. der Wegfall der Erfassung von Anschriften). Die konkrete Ausgestaltung dieser Vorgabe wird mit der Maßgabe vorgenommen, den Aufwand aller beteiligten Stellen so gering wie möglich zu halten. Die Gesetzes­änderung ist Teil der nationalen Umsetzung der EU-Rahmen­verordnung EBS (Regulation on European Business Statistics) und trat am 1. April 2021 in Kraft.

Hintergründe zur VIP

Der Grundstein für die VIP wurde 2017 in einer Beistellung des Statistischen Bundesamts zu einem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) gelegt, die eine Aufstellung der auf Bundesrecht beruhenden Register enthielt.

Der Startschuss zum weiteren Auf- und Ausbau dieser Übersicht wurde im Rahmen einer aus dem Koalitions­vertrag von CDU, CSU und SPD hervorgegangenen ressort­übergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistik­pflichten gegeben. Diese hat den Aufbau der VIP als Metadaten­plattform in ihrem Abschlussbericht (2019) befürwortet. An dieser Stelle wurden bereits weitere Nutzungs­potenziale abseits der amtlichen Statistik aufgezeigt.

Dies spiegelt sich unter anderem darin wider, dass die VIP als Teil der Maßnahmen für den Punkt Datenpolitik im 9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland (2020) vom Bundes-CIO und Staatssekretär im BMI Dr. Richter aufgenommen wurde.

In der Datenstrategie der Bundesregierung (2021) wurde die VIP ebenfalls als Maßnahme zur Erreichung einer besseren Daten­nutzung für eine effizientere und bürger­freundlichere Verwaltungs­praxis benannt. In einem ähnlichen Kontext wird die VIP auch in der Open-Data-Strategie der Bundesregierung (2021) erwähnt. Diesen Aufträgen der Bundesregierung folgend wird die VIP laufend weiterentwickelt.

Im Rahmen des 3. Nationalen Aktionsplan (NAP) 2021 – 2023 wurde die VIP um Informationen im Bereich offene Verwaltungsdaten (engl. Open Government Data) erweitert. Ziel der Erweiterung ist es, einen Überblick zu ermöglichen, welche Daten der Bundesverwaltung als Open Data bereitgestellt werden können und welche nicht. Hierfür wurde in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) bei den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung ermittelt, ob sich die Daten der Bundesverwaltung aus rechtlichen und technischen Aspekten für eine Veröffentlichung als Open Data eignen. Dies ist der Fall, sofern keine Ausnahmetatbestände nach § 12a EGovG vorliegen (z. B. personenbezogene Daten) und die Daten in einem offenen und geeigneten Datenformat (z. B. CSV, XML, JSON oder RDF) sowie mit einer offenen und geeigneten Lizenz (z. B. CC0, DLD 2.0, CC-BY-4.0 oder Public Domain Mark) bereitgestellt werden können. Im Zuge der Umsetzung konnten in einer Vielzahl von Bundesbehörden Prüfungen, ob sich gehaltene Daten für eine Bereitstellung als Open Data eignen oder nicht, angestoßen bzw. dokumentiert werden. Durch die öffentliche Bereitstellung dieser Informationen auf der VIP wird das öffentliche Vertrauen darin gestärkt, dass die Bundesverwaltung offene Daten zur Verfügung stellt, wo dies möglich ist und den Zugang einschränkt, wo Ausnahmeregelungen vorliegen. Dies trägt zu einem offenen Verwaltungshandeln im Sinne der Open Government Partnership (OGP) bei.