Die vom Statistischen Bundesamt geführte Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) bietet erstmals einen umfassenden Überblick über in der deutschen Verwaltung geführte Datenbestände.
Erfahren Sie nachfolgend mehr über die Ziele, gesetzlichen Grundlagen und Hintergründe der VIP.
Ziel der VIP ist es, die Transparenz über Verwaltungsdatenbestände in Deutschland zu verbessern und eine verstärkte Nutzung dieser zu fördern. Die VIP bietet sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Nutzerinnen und Nutzern aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft umfangreiche Informationen darüber, wo in der öffentlichen Verwaltung welche Daten erfasst werden und welchem Zweck dies jeweils dient. Da die VIP keine Echtdaten, sondern ausschließlich Metadaten enthält, ist es an keiner Stelle möglich zu verfolgen, welche konkreten Angaben einer bestimmten Person wo vorliegen. Darüber hinaus bietet die VIP eine Vielzahl an Informationen zu verschiedenen Aspekten der Registerführung einzelner Verwaltungsdatenbestände und stellt diese schnell auffindbar öffentlich dar. Mit ihrem Angebot leistet die VIP einen wichtigen Beitrag dazu, staatliches Handeln nachvollziehbar und transparent zu gestalten.
Neben der Schaffung von Transparenz über gehaltene Verwaltungsdatenbestände bietet die VIP verschiedene Möglichkeiten, um eine effizientere Nutzung von Verwaltungsdaten zu fördern.
Die VIP wird im Rahmen der amtlichen Statistik genutzt, um weitere Verwendungszwecke von Verwaltungsdaten z. B. im Rahmen der Erstellung einer Bundesstatistik zu prüfen. Hierzu wurde der Prozess der systematischen Eignungsprüfung erarbeitet. Erhebungen bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sind zum Teil nicht mehr notwendig, wenn stattdessen auf bereits vorliegende Daten zurückgegriffen wird. Die Suchfunktion der VIP ermöglicht es der amtlichen Statistik, potenziell nutzbare Datenbestände schnell zu identifizieren sowie deren Nutzbarkeit zu bewerten.
Die langfristige Umgestaltung der Registerlandschaft Deutschlands im Rahmen der Registermodernisierung stellt ein gewaltiges Unterfangen dar. Die VIP kann hier bereits frühzeitig eine Grundlage für die "Kartierung" der zu vernetzenden Register bieten. Durch eine spezielle Suchfunktion ermöglicht es die VIP, Mehrfachdatenhaltung zu identifizieren und dient somit als Ausgangspunkt für weitere Schritte der Verbesserung der Datensparsamkeit sowie der Umsetzung des Once-Only-Prinzips – also der Idee, dass auf die wiederholte Abfrage von persönlichen Informationen durch Behörden verzichtet werden kann, falls diese Informationen schon an anderer Stelle vorliegen.
Eine nachhaltige Modernisierung der Registerlandschaft muss den im Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteurinnen und Akteuren die notwendigen Werkzeuge zur Verfügung stellen, um entstehende Datenbedarfe bereits frühzeitig berücksichtigen zu können. Die VIP bietet eine nutzungsfreundliche Möglichkeit, potenziell geeignete Datenbestände frühzeitig zu identifizieren und im weiteren Prozess einzubinden.
Gesetzliche Grundlage
Um die inhaltlich möglichst vollständige Befüllung der VIP sowie eine langfristige Qualitätssicherung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine Ergänzung des § 5a Bundesstatistikgesetzes (BStatG) vorgenommen. Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, übermitteln zu diesem Zweck dem Statistischen Bundesamt auf Anfrage Angaben über Herkunft, Struktur, Inhalt sowie andere Metadaten über ihre Verwaltungsdaten. Darüber hinaus ist das Statistische Bundesamt von den angesprochenen Stellen über jede Änderung der die Verwaltungsdaten betreffenden Metadaten zu informieren (z. B. der Wegfall der Erfassung von Anschriften). Die konkrete Ausgestaltung dieser Vorgabe wird mit der Maßgabe vorgenommen, den Aufwand aller beteiligten Stellen so gering wie möglich zu halten. Die Gesetzesänderung ist Teil der nationalen Umsetzung der EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European Business Statistics) und trat am 1. April 2021 in Kraft.
Hintergründe zur VIP
Der Grundstein für die VIP wurde 2017 in einer Beistellung des Statistischen Bundesamts zu einem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) gelegt, die eine Aufstellung der auf Bundesrecht beruhenden Register enthielt.
Der Startschuss zum weiteren Auf- und Ausbau dieser Übersicht wurde im Rahmen einer aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hervorgegangenen ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten gegeben. Diese hat den Aufbau der VIP als Metadatenplattform in ihrem Abschlussbericht (2019) befürwortet. An dieser Stelle wurden bereits weitere Nutzungspotenziale abseits der amtlichen Statistik aufgezeigt.
Dies spiegelt sich unter anderem darin wider, dass die VIP als Teil der Maßnahmen für den Punkt Datenpolitik im 9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland (2020) vom Bundes-CIO und Staatssekretär im BMI Dr. Richter aufgenommen wurde.
In der Datenstrategie der Bundesregierung (2021) wurde die VIP ebenfalls als Maßnahme zur Erreichung einer besseren Datennutzung für eine effizientere und bürgerfreundlichere Verwaltungspraxis benannt. In einem ähnlichen Kontext wird die VIP auch in der Open-Data-Strategie der Bundesregierung (2021) erwähnt. Diesen Aufträgen der Bundesregierung folgend wird die VIP laufend weiterentwickelt.
Im Rahmen des 3. Nationalen Aktionsplan (NAP) 2021 – 2023 wurde die VIP um Informationen im Bereich offene Verwaltungsdaten (engl. Open Government Data) erweitert. Ziel der Erweiterung ist es, einen Überblick zu ermöglichen, welche Daten der Bundesverwaltung als Open Data bereitgestellt werden können und welche nicht. Hierfür wurde in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) bei den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung ermittelt, ob sich die Daten der Bundesverwaltung aus rechtlichen und technischen Aspekten für eine Veröffentlichung als Open Data eignen. Dies ist der Fall, sofern keine Ausnahmetatbestände nach § 12a EGovG vorliegen (z. B. personenbezogene Daten) und die Daten in einem offenen und geeigneten Datenformat (z. B. CSV, XML, JSON oder RDF) sowie mit einer offenen und geeigneten Lizenz (z. B. CC0, DLD 2.0, CC-BY-4.0 oder Public Domain Mark) bereitgestellt werden können. Im Zuge der Umsetzung konnten in einer Vielzahl von Bundesbehörden Prüfungen, ob sich gehaltene Daten für eine Bereitstellung als Open Data eignen oder nicht, angestoßen bzw. dokumentiert werden. Durch die öffentliche Bereitstellung dieser Informationen auf der VIP wird das öffentliche Vertrauen darin gestärkt, dass die Bundesverwaltung offene Daten zur Verfügung stellt, wo dies möglich ist und den Zugang einschränkt, wo Ausnahmeregelungen vorliegen. Dies trägt zu einem offenen Verwaltungshandeln im Sinne der Open Government Partnership (OGP) bei.